Bilder ohne Text
Banner und Teaser mit Botschaft, aber ohne Alternativtext. Ein Screenreader liest dann den Dateinamen vor — oder nichts.
Wir prüfen Ihren Shop oder Ihre Website nach den Kriterien der WCAG, beheben die Fundstellen in Theme, Inhalten und Plugins und halten fest, was geprüft wurde. Technische Umsetzung — die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Rechtsberatung.
Banner und Teaser mit Botschaft, aber ohne Alternativtext. Ein Screenreader liest dann den Dateinamen vor — oder nichts.
Sliders, Pop-ups und Cookie-Banner bringen eigene Bedienelemente mit. Oft lassen sie sich nicht mit der Tastatur schließen.
Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Ob ein Checkout mit der Tastatur zu Ende geht, zeigt nur ein Test mit der Tastatur.
Automatische Tests für das, was Werkzeuge finden; Tastatur und Screenreader für den Rest. Gegliedert nach den Kriterien der WCAG in der Fassung, die Sie vorgeben.
Fokusreihenfolge, sichtbarer Fokus, Kontraste, Beschriftungen von Formularen und Schaltflächen — im Theme behoben, damit es überall wirkt.
Alternativtexte, Überschriftenfolge, Linktexte, Tabellen. Mit Anleitung, damit Ihr Team neue Inhalte richtig anlegt.
Was eingebundene Erweiterungen und Dienste an Hürden mitbringen, und ob sie sich beheben, ersetzen oder nur dokumentieren lassen.
Je Seite und Kriterium: geprüft, Ergebnis, behoben oder offen. Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit, die Sie mit Ihrer Rechtsberatung erstellen.

Barrierefreiheit lässt sich nicht an einer Zahl ablesen. Automatische Werkzeuge finden fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste oder Formularfelder ohne Beschriftung. Ob ein Kunde mit der Tastatur durch den Checkout kommt, ob ein Pop-up den Fokus einfängt oder ob ein Screenreader die Variantenauswahl verständlich vorliest, finden sie nicht.
Wir prüfen deshalb auf zwei Wegen: automatisch für alles, was sich maschinell feststellen lässt, und von Hand mit Tastatur und Screenreader auf den Seiten, über die verkauft wird. Jedes Problem bekommt eine Fundstelle und das Kriterium der WCAG, gegen das es verstößt.
Für eine erste Einordnung haben wir am 5. Oktober 2026 die Startseiten von 51 Shopware-6-Shops ausgelesen, die in Google-Treffern zu 35 Produktsuchen standen. Gemessen haben wir nur, was im ausgelieferten HTML steht — ohne JavaScript und ohne Bewertung von Kontrasten oder Bedienung:
| Merkmal | Ergebnis |
|---|---|
| Sprunglink zum Hauptinhalt im HTML | 44 von 51 Startseiten |
| Sprache der Seite angegeben | 51 von 51 |
| Zoomen auf dem Telefon gesperrt | 0 von 51 |
| mindestens ein Bild ganz ohne alt-Attribut | 30 von 51 |
Insgesamt standen auf den 51 Startseiten 5.349 Bilder. 510 hatten gar kein alt-Attribut, Tracking-Pixel nicht mitgezählt. Bei weiteren 558 war das Attribut leer — das ist richtig, wenn ein Bild nur schmückt, und falsch, wenn darauf ein Angebot steht. Welcher Fall vorliegt, sieht nur ein Mensch.
Die Sprunglinks stammen aus Shopware selbst: Die Standard-Storefront bringt in 6.6.10.6 wie in 6.7.2.2 Links zum Hauptinhalt, zur Hauptnavigation und zur Suche mit. Wo sie fehlen, hat ein eigenes Theme sie entfernt oder überschrieben. Die Bilder ohne alt-Attribut kamen dagegen fast alle aus der Medienverwaltung des Shops, also aus Bannern, Teasern und Kategoriebildern, die das Team selbst pflegt. Nur ein kleiner Teil waren Symbole aus dem Theme.
Wie dieselben Shops bis in den Checkout bei einer automatisierten Prüfung abschneiden, zeigt unsere Messung Barrierefreiheit von Shopware-Checkouts.
Probleme, die im Theme oder in Komponenten stecken, beheben wir dort — eine korrigierte Vorlage wirkt auf jeder Seite. Probleme in Inhalten beheben wir mit Ihrem Team, damit neue Inhalte gleich richtig angelegt werden. Bei Plugins und Diensten Dritter prüfen wir, ob sich das Problem beheben lässt, ob es eine bessere Alternative gibt oder ob es dokumentiert werden muss.
Ein Overlay-Skript setzen wir nicht ein. Es ändert nicht das Markup des Shops, und die eigentlichen Hürden bleiben.
Ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihr Unternehmen gilt und was in Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit stehen muss, ist eine Rechtsfrage. Die klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Einen Überblick über das Gesetz gibt unser Beitrag BFSG: Online-Shops barrierefrei gestalten aus dem Jahr 2025. Wir übernehmen die technische Seite: prüfen, beheben, dokumentieren.
Barrierefreiheit entsteht im Theme und in den Inhalten. Ein Werkzeug findet den Anfang, die Tastatur zeigt den Rest.
Welche Seiten, welche Vorlagen, welche Fassung der WCAG. Dazu: wer Ihre rechtliche Einordnung übernimmt.
Automatische Tests, dann Tastatur und Screenreader auf den Kernseiten. Ergebnis ist eine Liste mit Fundstelle und Kriterium je Problem.
Zuerst Theme und Komponenten, weil sie auf allen Seiten wirken. Dann Inhalte und Plugins.
Jede Korrektur wird erneut geprüft. Am Ende steht das Protokoll mit dem Stand zum Prüfdatum.
Schicken Sie uns die Adresse Ihres Shops und, wenn vorhanden, die Vorgaben Ihrer Rechtsberatung. Wir sagen Ihnen, womit wir anfangen würden und welcher Umfang sinnvoll ist.